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Unmittelbar nach Eingang eines Gutachtenauftrages erfolgt die Prüfung der Aktenlage. Sollten für die gutachterliche Beurteilung bedeutsame Berichte oder Bildmaterialien fehlen, so werden diese dann unter Berücksichtigung der entsprechenden datenrechtlichen Aspekte entweder über den Auftraggeber angefordert oder die zu begutachtende Person um Beibringung gebeten.
Anschließend wird der Gutachtenauftrag dem jeweiligen Hauptgutachter zur Überprüfung der Fachkompetenz und Zuständigkeit vorgelegt. Dieser entscheidet dann, ob und welche Zusatzbegutachtungen erforderlich sind. Nach Annahme des Gutachtenauftrages erfolgt dann die Einladung der zu begutachtenden Person.
Die zu begutachtende Person wird schriftlich zu einem Untersuchungstermin eingeladen. Zeitgleich wird der Auftraggeber über diesen Termin informiert.
Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn sich die zu begutachtende Person um Vorlage sachdienlicher Befunde bemüht und diese zur gutachterlichen Untersuchung mitbringt.
Zu Beginn der gutachterlichen Untersuchung werden die persönlichen Daten des Versicherten überprüft.
Während der gutachterlichen Untersuchung befragt der Gutachter die zu begutachtende Person u.a. über vorbestehende Gesundheitsschädigungen, einen möglichen Unfallhergang, den Krankheitsverlauf sowie die aktuell vorliegenden Beschwerden und Beeinträchtigungen.
Anschließend erfolgt eine ausführliche ärztliche Untersuchung, die nötigenfalls durch bildgebende Techniken (z.B. Sonographie, Röntgendiagnostik) ergänzt wird.
Abschließend erfolgt die Auswertung sämtlicher Befunde und Untersuchungsergebnisse sowie die Zusammenfassung eventueller Zusatzgutachten zu einer gutachterlichen Gesamtbeurteilung. Hierbei werden die Fragen des Gutachtenauftraggebers unter Berücksichtigung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und der jeweiligen medizinischen Standards beantwortet.
Die gutachterliche Beurteilung wird i.d.R. so abgefasst, dass sie auch für den medizinischen Laien verständlich ist, um eine optimale Nachprüfbarkeit auch für die zu begutachtende Person zu ermöglichen. Das fertige Gutachten wird dann dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Für weitere Fragen zum Ablauf von Gutachten steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
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